§ 16 PTSG Bildung der ersten Organe, Anmeldung zum Firmenbuch

PTSG - Poststrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(1) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)

(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)

(4) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft entsteht unter Ausschluß der Wirkung des § 34 Aktiengesetz 1965 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.

(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)

In Kraft seit 17.05.2000 bis 31.12.9999
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