§ 22 PTSG

PTSG - Poststrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(1) Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Soweit in anderen Bundesgesetzen von der Post- und Telegraphenverwaltung die Rede ist, tritt die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft an deren Stelle.

In Kraft seit 01.05.1996 bis 31.12.9999
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