Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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