Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Fernmeldeinvestitionsgesetz, BGBl. Nr. 312/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 734/1995, außer Kraft. Haftungen und Verpflichtungen des Bundes für die nach diesem Gesetz bisher bis 30. April 1996 erfolgten Finanzierungen bleiben unberührt.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Fernmeldeinvestitionsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1971,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1995,, außer Kraft. Haftungen und Verpflichtungen des Bundes für die nach diesem Gesetz bisher bis 30. April 1996 erfolgten Finanzierungen bleiben unberührt.
(2)Absatz 2Weiters tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Bundesgesetz über die Einrichtung und Aufgaben der Post- und Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft, BGBl. Nr. 638/1994, außer Kraft.Weiters tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Bundesgesetz über die Einrichtung und Aufgaben der Post- und Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft, Bundesgesetzblatt Nr. 638 aus 1994,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.05.1996 bis 31.12.9999
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