§ 35 PStG-DV 2013 Sprachliche Gleichbehandlung

PStG-DV 2013 - Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.03.2019 bis 31.12.9999
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