§ 51 PslG

PslG - Psychologengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.02.2025
§ 51.Paragraph 51,

Das EWR-Psychologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, und die EWR-Psychologenverordnung, BGBl. II Nr. 408/1999, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Das EWR-Psychologengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 1999,, und die EWR-Psychologenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 408 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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