Art. 1 § 16 PSG Zeichnung

PSG - Privatstiftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Mitglieder des Stiftungsvorstands haben in der Weise zu zeichnen, daß sie dem Namen der Privatstiftung ihre Unterschrift beifügen.

In Kraft seit 01.09.1993 bis 31.12.9999
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