Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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