Alle Dienstposten mit gleichen Ernennungserfordernissen und Tätigkeitsmerkmalen werden zu Dienstzweigen zusammengefasst. Die Dienstzweige und ihre Zuweisung zu den Verwendungsgruppen werden durch Verordnung des Stadtsenats bestimmt, wobei auf die für Landesbeamte(-beamtinnen) geltende Regelung Bedacht zu nehmen ist.
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