(1) Nach Abschluss der einzelnen Mitarbeitergespräche ist mit allen Mitarbeiter(inne)n der Organisationseinheit eine Teamarbeitsbesprechung durchzuführen.
(2) Gegenstand dieser Besprechung sind die Jahresziele sowie notwendige oder zweckmäßige Maßnahmen zur Erhaltung oder zur Verbesserung der Leistung der Organisationseinheit, wie etwa die Qualität des Informationsflusses und der Koordination, oder Änderungen der internen Geschäftseinteilung oder benötigte Sachbehelfe usw.
(3) Die notwendigen oder zweckmäßigen Maßnahmen sind schriftlich festzuhalten. Soweit diese Maßnahmen nicht von den Mitarbeiter(inne)n selbst gesetzt werden können, sind sie schriftlich dem (der) nächsthöheren Vorgesetzen zur weiteren Veranlassung bekannt zu geben.
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