Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Art. 3 Oö. PFG 2016 seit 31.12.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 3 Oö. PFG 2016
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 3 Oö. PFG 2016 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 3 Oö. PFG 2016