§ 16 Oö. LVBG Entlohnungsschemata, Entlohnungsgruppen, Entlohnungsstufen

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(1) Die nachstehenden Absätze gelten nur für Vertragsbedienstete, auf die das Oö. GG 2001 nicht anzuwenden ist.

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

(1a) Das Entlohnungsschema I umfaßt folgende Entlohnungsgruppen:

Entlohnungsgruppe a = Höherer Dienst;

Entlohnungsgruppe b = Gehobener Dienst;

Entlohnungsgruppe c = Fachdienst;

Entlohnungsgruppe d = Mittlerer Dienst;

Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

(2) Das Entlohnungsschema II umfaßt die Entlohnungsgruppen p 1 bis p 5.

(3) Die Entlohnungsgruppen a, b und c umfassen jeweils 26 Entlohnungsstufen; die übrigen Entlohnungsgruppen umfassen jeweils 27 Entlohnungsstufen.

In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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