Art. 3 Oö. LRGV

Oö. LRGV - Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Artikel III

Inkrafttreten

(Anm: Bestimmung aus der StF LGBl. Nr. 47/1994)

 

(1) Artikel I (Anm: enthält die O.ö. LRGV) tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, soweit sie als landesgesetzliche Vorschrift für Landesbedienstete in Geltung steht, außer Kraft.

(2) Die Kilometergeldsätze der §§ 8 und 9 des Artikels I treten rückwirkend mit 1. Mai 1992 in Kraft.

(3) ...

In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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