§ 4 Oö. LLDHG 1988 Übergangsbestimmungen

Oö. LLDHG 1988 - Oö. Land- u. forstwirtschaftliches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

 

Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängige Verfahren vor der Leistungsfeststellungskommission sowie vor der Disziplinarkommission sind von diesen Kommissionen auch nach dem 31. Dezember 2013 noch abzuschließen

 

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 90/2013)

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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