Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 (Oö. LGO 2009) Fundstelle

Oö. LGO 2009 - Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§  1

Einberufung des neugewählten Landtags; Vorsitz

§  2

Angelobung der Mitglieder des Landtags

§  3

Fraktionen und Klubs; Präsidialkonferenz

§  4

Wahl der Präsidentinnen und/oder Präsidenten, der Schriftführerinnen und/oder Schriftführer sowie der Ordnerinnen und/oder Ordner

§  5

Bildung der ständigen Ausschüsse

§  6

Auflösung des Landtags

II. HAUPTSTÜCK

LANDTAGSDIREKTION

§  7

Aufgaben; Ausstattung und Dienstbetrieb

III. HAUPTSTÜCK

HAUSORDNUNG

§  8

Beschlussfassung durch die Präsidialkonferenz

IV. HAUPTSTÜCK

ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER,

DER GLIEDERUNGEN UND DER ORGANE DES LANDTAGS

§  9

Mitgliedschaft im Landtag

§ 10

Pflichten der Mitglieder des Landtags

§ 11

Aufgaben der Ausschüsse

§ 12

Aufgaben der Präsidialkonferenz

§ 13

Aufgaben der Ersten Präsidentin bzw. des Ersten Präsidenten; Vertretung

§ 14

Aufgaben der Schriftführerinnen und/oder Schriftführer

§ 15

Aufgaben der Ordnerinnen und/oder Ordner

§ 16

Wahrung des Datenschutzes; Vertraulichkeit

V. HAUPTSTÜCK

FORM DER TÄTIGKEIT DES LANDTAGS

§ 17

Sachbeschlüsse; Geschäftsbeschlüsse

§ 18

Sitzungen des Landtags; Einberufung

§ 19

Öffentlichkeit der Sitzungen

§ 20

Aufrechterhaltung der Ordnung

§ 21

Eröffnung der Sitzung

§ 22

Sachanträge

§ 23

Geschäftsanträge

§ 24

Sonstige Anträge und Anbringen

§ 25

Behandlung des Eingangs

§ 26

Verhandlungsgegenstände; Tagesordnung

§ 27

Fragerecht; allgemeine Bestimmungen

§ 28

Schriftliche Anfragen

§ 29

Wechselrede über schriftliche Anfragen

§ 30

Mündliche Anfragen

§ 31

Einbringung und Weiterleitung mündlicher Anfragen

§ 32

Aufruf mündlicher Anfragen in der Fragestunde

§ 33

Dringliche Anfragen

§ 34

Aktuelle Stunde

§ 35

Enqueten

§ 36

Gemeinsame Erklärungen

§ 37

Berichterstattung

§ 38

Worterteilung in Wechselreden über Verhandlungsgegenstände und mündliche Geschäftsanträge; Beschränkungen der Redezeit

§ 39

Ablauf von Wechselreden über Verhandlungsgegenstände und mündliche Geschäftsanträge

§ 40

Beschlussfähigkeit; Mehrheit

§ 41

Abgabe der Stimme

§ 42

Zeitpunkt und Reihenfolge der Abstimmung

§ 43

Stimmrecht der bzw. des Vorsitzenden

§ 44

Wahlen

§ 45

Unterbrechung, Vertagung und Schließung der Sitzung

§ 46

Beurkundung von Beschlüssen und Wahlergebnissen

§ 47

Weiterleitung von Gesetzesbeschlüssen; Durchführung sonstiger Beschlüsse

§ 48

Amtliche Niederschrift

§ 49

Wortprotokolle

§ 50

Geschäftsgang in Ausschüssen und Unterausschüssen

§ 51

Einsetzung von Untersuchungskommissionen

§ 52

Zusammensetzung einer Untersuchungskommission; Geschäftsgang

§ 53

Teilnahme an den Sitzungen einer Untersuchungskommission

§ 54

Rechtsstellung von Mitgliedern der Untersuchungskommission, die nicht Mitglieder des Landtags sind

§ 55

Protokollierung über die Sitzungen einer Untersuchungskommission

§ 56

Beweisaufnahme in den Sitzungen einer Untersuchungskommission

§ 57

Untersuchungskommission; Berichterstattung an den Landtag

§ 58

Behandlung von Bürgerinnen- und Bürger-Initiativen und Ergebnissen von Bürgerinnen- und Bürger-Befragungen im Ausschuss

§ 59

Beschlussfassungen im Petitionsausschuss

§ 60

Geschäftsgang in der Präsidialkonferenz

§ 61

Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung an Sitzungen; Mitwirkung bei der Landesverwaltung

§ 62

Verkehr nach außen, insbesondere mit der Landesregierung

§ 63

Schriftverkehr mit dem Landtag; Genehmigung von Dokumenten; elektronische Einsichtnahme

§ 64

Sonstige Regelungen des Geschäftsgangs; Ausnahmen von der Geschäftsordnung

§ 65

Inkrafttreten

 

In Kraft seit 23.10.2009 bis 31.12.9999
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