§ 65 Oö. LGO 2009 Inkrafttreten

Oö. LGO 2009 - Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt - sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist - mit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags in Kraft; gleichzeitig tritt die Oö. Landtagsgeschäftsordnung (Oö. LGO), LGBl. Nr. 125/1991, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 6/2002, und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 25/2002, - sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist - außer Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) § 7, § 16 Abs. 3 zweiter Satz, § 24 Abs. 6 zweiter Satz, § 25 Abs. 12, § 26 Abs. 4 und 6, § 34 Abs. 7, § 36 Abs. 2, § 38 Abs. 5 und 6, § 51 Abs. 4 sowie § 53 Abs. 4 treten mit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags in Kraft; gleichzeitig treten § 7, § 25 Abs. 6 zweiter Satz, § 26 Abs. 10, § 27 Abs. 3a und 5, § 34 Abs. 7, § 37 Abs. 5 und 6, § 49a Abs. 4 sowie § 49c Abs. 4 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung (Oö. LGO), LGBl. Nr. 125/1991, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 6/2002, und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 25/2002, außer Kraft.

In Kraft seit 23.10.2009 bis 31.12.9999
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