§ 56ff Oö. LGG §§ 56 bis 91

Oö. LGG - Oö. Landes-Gehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(Anm: nicht in das Landesrecht übernommen bzw. für Landesbeamte nicht maßgeblich)

In Kraft seit 01.02.1956 bis 31.12.9999
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