Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Andere Bestattungsanlagen
Die für Friedhöfe geltenden Bestimmungen der §§ 34 bis 37 gelten sinngemäß auch für andere Bestattungsanlagen, deren Errichtung gemäß § 31 einer behördlichen Bewilligung bedarf.
In Kraft seit 20.04.1985 bis 31.12.9999
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