§ 86 Oö. KAG 1997 § 86

Oö. KAG 1997 - Oö. Krankenanstaltengesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 46 und § 48 finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz anderes ergibt.

In Kraft seit 19.05.2001 bis 31.12.9999
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