Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 46 und § 48 finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz anderes ergibt.
In Kraft seit 19.05.2001 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 86 Oö. KAG 1997
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 86 Oö. KAG 1997 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 86 Oö. KAG 1997