§ 86 Oö. KAG 1997 § 86

Oö. Krankenanstaltengesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.05.2001 bis 31.12.9999

§ 86

Aufnahme und Entlassung

§ 46 und § 48 finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz, anderes ergibt.

Stand vor dem 18.05.2001

In Kraft vom 15.11.1997 bis 18.05.2001

§ 86

Aufnahme und Entlassung

§ 46 und § 48 finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz, anderes ergibt.

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