Anhang VII
Zu § 15
Eine Peloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:
a) | Kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung: Farbe; | |||||||||
Konsistenz; Homogenität; Geruch; gröbere Bestandteile; | ||||||||||
Zersetzungsgrad; | ||||||||||
b) | physikalische Untersuchung: Wassergehalt des naturfeuchten Peloids; pH-Wert, elektrometrisch im Lager bestimmt; Wasserkapazität; | |||||||||
Sedimentvolumen; Dichte; | ||||||||||
c) | chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust; Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1:50; | |||||||||
d) | hygienisch-bakteriologische Untersuchung; | |||||||||
e) | bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers: Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum; elektrolytische Leitfähigkeit bei 20 Grad C; pH-Wert, elektrometrisch, womöglich im Lager bestimmt; | |||||||||
f) | Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger, seit der letzten vorausgegangenen Untersuchung eingetretener Veränderungen. |
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