Anhang III
Zu § 15
Eine Große Heilwasseranalyse muß folgende Angaben umfassen:
a) | Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum; | |||||||||
b) | physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung: | |||||||||
Quellschüttung; Quelltemperatur; Lufttemperatur; Wetter und vorausgegangene Witterung; Luftdruck; pH-Wert, elektrometrisch an der Quelle bestimmt; elektrolytische Leitfähigkeit bei Quelltemperatur sowie bei 20 Grad C; Dichte bei 20 Grad C; Trockenrückstand bei 105 Grad C und 180 Grad C; radioaktive Spurenstoffe Uran, Radium und Radon; Menge der gelösten sowie der frei aufsteigenden Quellgase; | ||||||||||
spektralanalytische Untersuchung auf Spurenelemente; | ||||||||||
c) | chemische Untersuchung: Ionen in mg/kg, mval/kg und mval%; | |||||||||
nichtdissoziierte Bestandteile in mg/kg und mmol/kg; gelöste Gase in mg/kg, mmol/kg und cm3/kg bezogen auf 0 Grad C und 760 Torr; | ||||||||||
Summenbildung in den genannten Stoffgruppen; frei aufsteigende Quellgase in Prozent der Gesamtmenge; Kaliumpermanganatverbrauch; | ||||||||||
Charakteristik des Quellwassers; | ||||||||||
d) | Gehalt der wertbestimmenden, balneotherapeutisch maßgebenden Inhaltsstoffe am Orte des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslaß, Inhalationsnebel usw.); | |||||||||
e) | biologische Untersuchung (die am Heilwasserursprung in natürlicher Biozönose lebenden Mikroorganismen); | |||||||||
f) | hygienisch-bakteriologische Untersuchung; | |||||||||
g) | Bewertung des Analysenbefundes und Diskussion etwaiger, seit der vorausgegangenen Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers. |
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