Über die Pragmatisierung ist dem Beamten (der Beamtin) ein Bescheid (Pragmatisierungsdekret) auszufolgen, der zu enthalten hat:
1. | den Hinweis auf den Beschluss über die Pragmatisierung; | |||||||||
2. | die Feststellung, ob das Dienstverhältnis provisorisch oder definitiv begründet wird; | |||||||||
3. | die Funktionslaufbahn, der der Dienstposten angehört; | |||||||||
4. | einen allfälligen Amtstitel; | |||||||||
5. | die Gehaltsstufe und den Zeitpunkt der nächsten Vorrückung; | |||||||||
6. | eine allfällige Frist zur Erfüllung der Definitivstellungserfordernisse; | |||||||||
7. | den Tag der Pragmatisierung; | |||||||||
8. | bei Leitern (Leiterinnen) des Gemeindeamts den Hinweis auf die erteilte aufsichtsbehördliche Genehmigung; | |||||||||
9. | bei Teilzeitbeschäftigung das Ausmaß der Wochendienstzeit. | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 2/2011) |
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