Die Gemeinde hat (geplante) Versetzungen in den Ruhestand gemäß §§ 41, 41a, 42 und 42a von Beamten (Beamtinnen) sowie Pensionierungen bei Vertragsbediensteten in leitender Funktion oder einer Schlüsselfunktion der Landesregierung samt den zugehörigen Unterlagen umgehend zur Kenntnis zu bringen.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)
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