Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.04.2025
(1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1998 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Mitglieder des Stadtsenates von Linz sowie die Bürgermeister der Städte Wels und Steyr, die am 1. Juli 1998 ihre Funktion ausüben, haben die Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 330/1983, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997, bis längstens 31. August 1998 zu erstatten. (Anm: LGBl.Nr 94/2017)Die Mitglieder des Stadtsenates von Linz sowie die Bürgermeister der Städte Wels und Steyr, die am 1. Juli 1998 ihre Funktion ausüben, haben die Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1983,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,, bis längstens 31. August 1998 zu erstatten. Anmerkung, LGBl.Nr 94/2017)
(3)Absatz 3Die Vizebürgermeister und Stadträte der Städte Wels und Steyr sowie die Bürgermeister der Gemeinden mit mehr als 4.500 Einwohner, die am 1. Juli 1998 ihre Funktion ausüben, haben eine allfällige Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 bis längstens 31. August 1998 beim Stadtsenat (Gemeindevorstand) abzugeben.Die Vizebürgermeister und Stadträte der Städte Wels und Steyr sowie die Bürgermeister der Gemeinden mit mehr als 4.500 Einwohner, die am 1. Juli 1998 ihre Funktion ausüben, haben eine allfällige Erklärung gemäß Paragraph 2, Absatz 3 bis längstens 31. August 1998 beim Stadtsenat (Gemeindevorstand) abzugeben.
(4)Absatz 4Stichtag für die erstmalige Festlegung der Zahl der Einwohner nach § 2 Abs. 5 ist der 1. Jänner 1998. Die so ermittelte Zahl gilt für die gesamte Dauer der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates.Stichtag für die erstmalige Festlegung der Zahl der Einwohner nach Paragraph 2, Absatz 5, ist der 1. Jänner 1998. Die so ermittelte Zahl gilt für die gesamte Dauer der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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