§ 13 Oö. FWWO

Oö. FWWO - Oö. Feuerwehrwahlordnung (V)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 13

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrwahlordnung, LGBl. Nr. 32/1953, außer Kraft.

(2) Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 1 ist erstmals das Jahr 1998. Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 2 bis 8 ist erstmals das Jahr 1999.

In Kraft seit 01.05.1997 bis 31.12.9999
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