§ 1 Ozon-MKV

Ozonmesskonzeptverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2012 bis 31.12.9999

Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt, neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen, an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich), und Enzenkirchen (Oberösterreich), und St. Sigmund (Tirol) sowie bis 31. Dezember 2005 auf der Stolzalpe (Steiermark).

Stand vor dem 12.04.2012

In Kraft vom 28.02.2004 bis 12.04.2012

Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt, neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen, an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich), und Enzenkirchen (Oberösterreich), und St. Sigmund (Tirol) sowie bis 31. Dezember 2005 auf der Stolzalpe (Steiermark).

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