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Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt, neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen, an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich), und Enzenkirchen (Oberösterreich), und St. Sigmund (Tirol) sowie bis 31. Dezember 2005 auf der Stolzalpe (Steiermark).
Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt, neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen, an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich), und Enzenkirchen (Oberösterreich), und St. Sigmund (Tirol) sowie bis 31. Dezember 2005 auf der Stolzalpe (Steiermark).