(1) Bei der mündlichen Prüfung der ersten Teilprüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:
1. | Falllösung im Rahmen der Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissär unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Verfahrens außer Streitsachen, | |||||||||
2. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Erbrechts und des österreichischen Grundbuchsrechts, | |||||||||
3. | Falllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts, | |||||||||
4. | Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren und Verteidigung in Strafsachen vor österreichischen Bezirksgerichten einschließlich Falllösung, | |||||||||
5. | Vertretung im österreichischen Verfahren außer Streitsachen sowie Mediation in Grundzügen, | |||||||||
6. | Berufs- und Standesrecht der Notare sowie Grundzüge des Tarifrechts, | |||||||||
7. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und Vertretung vor österreichischen Verwaltungsbehörden einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und | |||||||||
8. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Wertpapierrechts, insbesondere des Wechsel- und Scheckrechts. |
(2) Bei der mündlichen Prüfung der zweiten Teilprüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:
1. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Familienrechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug, | |||||||||
2. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Schuldrechts, | |||||||||
3. | Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des einschlägigen Europarechts, | |||||||||
4. | Rechtsberatung im Bereich des österreichischen Insolvenzrechts mit Ausnahme der Sonderbestimmungen für natürliche Personen, | |||||||||
5. | Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens, | |||||||||
6. | Vorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht und | |||||||||
7. | Pflichten des Notars als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB). |
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