§ 1 NÖ StG 1999 Geltungsbereich

NÖ StG 1999 - NÖ Straßengesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Dieses Gesetz regelt den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung aller öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen) im Land Niederösterreich.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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