§ 7 NÖ SHG Sprachliche Gleichbehandlung

NÖ SHG - NÖ Sozialhilfegesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

So weit in diesem Gesetz in personenbezogenen Bezeichnungen nur die geschlechtsspezifischen Formen angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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