§ 10 NÖ PSMG Übertragener Wirkungsbereich

NÖ PSMG - NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Aufgaben der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer nach den §§ 5, 6, 8 und 9 sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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