§ 13 NÖ PSMG Informationen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

NÖ PSMG - NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind zuständige Behörde im Sinne des Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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