§ 19 NÖ NPG Eigener Wirkungsbereich

NÖ NPG - NÖ Nationalparkgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die nach diesem Gesetz der Gemeinde zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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