Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
§ 45 ist auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 liegen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 44 NÖ LWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 44 NÖ LWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 44 NÖ LWG