§ 44 NÖ LWG Zeitlicher Geltungsbereich

NÖ LWG - NÖ Landwirtschaftskammergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024

§ 45 ist auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 liegen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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