Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Jeder Abgeordnete hat vor dem Landtag folgendes Gelöbnis abzulegen: “Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten".
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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