Art. 7 NÖ LV 1979

NÖ LV 1979 - NÖ Landesverfassung 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Das Landeswappen besteht aus einem blauen Schild, der eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen trägt und in welchem sich fünf goldene Adler, je zwei gegeneinander und einer nach links gewendet, befinden.

(2) Die Landesfarben sind blau-gelb.

(3) Durch Gesetz ist eine Landeshymne zu bestimmen.

(4) Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift “Land Niederösterreich“ auf.

(5) Durch Gesetz sind die näheren Bestimmungen über die Verwendung des Landeswappens, der Landesfarben und des Landessiegels zu treffen.

(6) Landespatron ist der Heilige Leopold. Landesfeiertag ist der 15. November.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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