Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Gleichzeitig mit der Stiftungssatzung sind der Stiftungsbehörde die vorgesehenen Verwaltungs- und Vertretungsorgane der Stiftung namentlich vorzuschlagen. Diese müssen mit ihrer Nominierung einverstanden sein.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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