Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen, müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Dienstnehmer leicht erreichbar zur Verfügung stehen.
In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
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