Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Alle Strahlungen mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums müssen auf Werte verringert werden, die für die Sicherheit und Gesundheit der Dienstnehmer unerheblich sind.
In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
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