§ 8 NÖ LFW BS-VO (Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Bildschirmarbeit), Ermittlung und Beurteilung der Gefahren - JUSLINE Österreich
§ 8 NÖ LFW BS-VO Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
NÖ LFW BS-VO - Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Bildschirmarbeit
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 78z Abs.6 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 vorliegt.
In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
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