§ 16 NÖ LFW BS-VO (Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Bildschirmarbeit), Sprachliche Gleichbehandlung - JUSLINE Österreich
§ 16 NÖ LFW BS-VO Sprachliche Gleichbehandlung
NÖ LFW BS-VO - Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Bildschirmarbeit
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
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