§ 13 NÖ LFW BS-VO Unterweisung

NÖ LFW BS-VO - Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Bildschirmarbeit

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Jeder Dienstnehmer ist vor Aufnahme seiner Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisen.

In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
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