Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Jeder Dienstnehmer ist vor Aufnahme seiner Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisen.
In Kraft seit 30.08.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 NÖ LFW BS-VO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 NÖ LFW BS-VO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 NÖ LFW BS-VO