Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung regelt:
1.
In Anlage 1 die Leistungsbeschreibungen,
2.
in Anlage 2 die Leistungsentgelte (insbesondere Tagsätze)
für vom Kinder- und Jugendhilfeträger beauftragte Leistungen in NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
In Kraft seit 21.02.2020 bis 31.12.9999
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