§ 7b NÖ KGG Parteistellung

NÖ KGG - NÖ Kleingartengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Unbeschadet der Regelung der Parteistellung im § 6 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung haben im Verfahren zur Bewilligung von Bauwerken in Kleingärten die Kleingartenvereine Parteistellung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 3.

In Kraft seit 07.07.2015 bis 31.12.9999
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