§ 7b NÖ KGG Parteistellung

NÖ Kleingartengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2015 bis 31.12.9999

Unbeschadet der Regelung der Parteistellung im § 6 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 19962014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung haben im Verfahren zur Bewilligung von Bauwerken in Kleingärten die Kleingartenvereine Parteistellung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 3.

Stand vor dem 06.07.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 06.07.2015

Unbeschadet der Regelung der Parteistellung im § 6 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 19962014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung haben im Verfahren zur Bewilligung von Bauwerken in Kleingärten die Kleingartenvereine Parteistellung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 3.

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