§ 13 NÖ KGG Eigener Wirkungsbereich

NÖ KGG - NÖ Kleingartengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Aufgaben, die von der Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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