§ 12 NÖ KGG Behörden

NÖ KGG - NÖ Kleingartengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Behörde I. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, Behörde II. Instanz ist der Gemeindevorstand, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat.

In Kraft seit 07.07.2015 bis 31.12.9999
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