Der NÖ Kultursenat hat während der jeweiligen Funktionsperiode zumindest zweimal im Rahmen eines NÖ Kulturgespräches die Situation der Kultur in Niederösterreich unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäß § 2 Abs. 2 und der Spannungsfelder gemäß § 2 Abs. 3 zu evaluieren und der Öffentlichkeit darzustellen.
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