§ 13 NÖ KFG 1996 Inkrafttreten

NÖ KFG 1996 - NÖ Kulturförderungsgesetz 1996

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.7.1996 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Kulturförderungsgesetz, LGBl. 5301, außer Kraft.

(2) Verordnungen und Förderungsrichtlinien nach diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 13 NÖ KFG 1996


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 NÖ KFG 1996 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 13 NÖ KFG 1996


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 13 NÖ KFG 1996


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 13 NÖ KFG 1996 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 12 NÖ KFG 1996
NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (NÖ KFG 1996) Fundstelle