(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.7.1996 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Kulturförderungsgesetz, LGBl. 5301, außer Kraft.
(2) Verordnungen und Förderungsrichtlinien nach diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
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