Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden.
(3)Absatz 3§ 19 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 15/2024 tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 6, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
In Kraft seit 31.01.2024 bis 31.12.9999
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